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Mit dem Haustier auf Reisen – was ist zu beachten?

Wenn die schönste Zeit des Jahres bevorsteht, stellt sich für viele Hunde- und Katzenhalter die Frage: Soll Hund, Katze und Meerschweinchen mit in den Urlaub kommen? Und falls ja: Welche Bestimmungen gelten an der Feriendestination für einreisende Haustiere? Wir geben Ihnen Tipps für den Check vor der Abreise und erklären, was während der Reise und bei der Rückkehr in die Heimat bedacht werden muss.

 

Jerry

Welches Tier reist gerne mit? Welches bleibt lieber zu Hause?

Das kommt darauf an, denn wie gut ein Haustier eine Reise verträgt, ist von Tier zu Tier unterschiedlich. Generell gilt aber folgendes:

Für Katzen, die für ihre Revierverbundenheit und Eigenständigkeit bekannt sind, bedeutet Reisen meist grossen Stress. So fühlen sie sich in ihrem gewohnten Umfeld normalerweise entspannter als auf langen Fahrten oder Flügen. Nur wenn Katze und Halter unzertrennlich sind und die Samtpfote es sich von klein auf gewohnt ist zu reisen, kann auch die Mieze in den Ferien mit von der Partie sein, aber auch hier möglichst nur bei längeren Aufenthalten an vertrauten Orten (wie z.B. in einer Ferien- oder Zweitwohnung).

Hunde begleiten ihre Besitzer gerne überall hin. Sie sind nicht sehr territorial orientiert und am glücklichsten, wenn sie in ihrem Rudel, d.h. in ihrer Familie, sein dürfen. Den Stress, den man seinem Vierbeiner mit einer längeren Auto- oder Flugreise zumutet, kann aber auch bei Hunden erheblich sein und hängt stark vom betroffenen Tier ab. So gibt es Vierbeiner, die leidenschaftlich gerne Auto fahren, während andere mit ständiger Übelkeit zu kämpfen haben. Auch muss beachtet werden, dass sich nicht jede Hunderasse in jedem Klima wohlfühlt.

Für Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen und Co. bedeutet eine Urlaubsreise in den meisten Fällen eine enorme Belastung, die sich negativ auf ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden auswirken kann.

Auch Vögel sollten möglichst nicht verreisen, da sie auf Hitze und veränderte Umgebung mit Kreislaufbeschwerden und Durchfall reagieren können.

Einreisebestimmungen beachten

Wer sein Haustier auf Reisen ins Ausland mitnimmt, sollte sich vorzeitig über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren, denn je nach Destination gelten unterschiedliche Vorschriften. Am besten erkundigt man sich bei der Botschaft oder der Veterinärbehörde des Durchreise- und Ziellandes. Für die Rückkehr in die Schweiz müssen die Wiedereinreisebedingungen erfüllt sein.

Für die Reise in oder durch die EU brauchen Hunde und Katzen auf jeden Fall einen EU-Heimtierausweis. Dieser wird vom Tierarzt ausgestellt und enthält Angaben zum Halter, zu den vorgenommenen Impfungen und Behandlungen. Ferner muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein. Manche Länder verlangen ausserdem einen aktuellen Entwurmungsnachweis, sowie eine Behandlung gegen Zecken und/oder andere Parasiten.

Schutz vor Infektionskrankheiten

Nicht nur die rechtlichen Vorgaben des Ferienziels sollten unbedingt berücksichtigt werden, sondern auch die spezifischen von Infektionskrankheiten ausgehenden Gesundheitsrisiken, die vorwiegend im Mittelmeerraum drohen. So kommen Bandwürmer und andere Parasiten wie Leishmanien in diesem Gebiet besonders häufig vor. Die Erreger stellen ein erhebliches gesundheitliches Risiko für unsere Vierbeiner dar und einige davon sind auch für uns Menschen gefährlich. Wir empfehlen daher, sich beim Tierarzt zu erkundigen, wie man seinen Schützling prophylaktisch schützen kann.

Kupierte Ohren

Das Kupieren, also das Abschneiden oder Abklemmen der Ohren und der Rute ist in der Schweiz schon seit Jahren verboten. Denn der aus rein ästhetischen Gründen ausgeführte Eingriff ist für Hunde sehr schmerzhaft. Zudem wird dem Hund mit dem Kürzen des Schwanzes ein wichtiges Kommunikationsorgan genommen.

Wer mit einem kupierten Hund aus der Schweiz ausreisen will, muss für die Rückreise in die Schweiz nachweisen können, dass sich der Hund legal in der Schweiz aufhält, das heisst, dass er bereits vor dem Verbot kupiert bzw. eingeführt worden ist. Das Veterinäramt des Wohnkantons kann dies im Heimtierausweis bestätigen.

Vom Einreiseverbot für kupierte Hunde gibt es zwei Ausnahmen: Ausländer dürfen in der Schweiz mit ihren kupierten Hunden Urlaub machen. Zudem ist es Menschen, die in die Schweiz umziehen erlaubt, ihr kupiertes Tier mitzunehmen.

Reisen mit dem Auto

Das Schweizerische Verkehrsrecht besagt, dass Tiere im Autoinneren so transportiert werden müssen, dass sie beim Fahren nicht stören und weder Ablenkung noch Gefahr darstellen. Da Tiere nie vollständig berechenbar sind, sollten sie stets gut gesichert und räumlich vom Fahrer getrennt reisen. Je nach Haustier kann es ein Absperrgitter, eine Transportbox oder auch ein Sicherheitsgurt sein. Einige Länder haben dazu Vorschriften erlassen.

Um Übelkeit zu vermeiden, sollte vor der Reise wenig oder gar nichts mehr gefüttert werden. Längere Fahrten unterbricht man am besten mit mehreren kurzen Pausen. Hunde können während den Stops kurz an der Leine ausgeführt werden und haben so die Möglichkeit sich etwas zu bewegen. Bei dieser Gelegenheit kann man dem Schützling jeweils auch Wasser in einem Napf anbieten.

Reisen mit der Bahn

Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe, Katzen und zahme Kleintiere dürfen in Körben und Käfigen in den Personenwagen der SBB gratis mitgenommen werden, müssen jedoch während der Fahrt darin verbleiben. Nehmen ihre Halter sie aus ihren Behältnissen, wird ein Halbpreisticket zweiter Klasse oder allenfalls der vorgesehene Mindestfahrpreis fällig. Auch wenn der Tierhalter für den Transportbehälter einen Sitzplatz beansprucht, muss er ein Halbpreisticket 2. Klasse lösen. Für Hunde, die grösser als 30 cm Schulterhöhe sind, ist stets ein solches Billett zu lösen. Nutzhunde wie Blindenführ- oder Rettungshunde dürfen in 1. und 2. Klasse umsonst mitreisen.

Der Tierhalter hat während der Fahrt dafür zu sorgen, dass sich die anderen Passagiere durch das Tier nicht gestört fühlen. Besteht die Gefahr, dass ein Hund im Gedränge zubeisst, sollte ihm für die Fahrt ein Maulkorb angelegt werden. Als Fracht oder unbegleitet transportiert die SBB Heimtiere nicht.

Sowohl die SBB als auch die BLS bieten Hunde-Tageskarten sowie Hunde GAs an, die in der 1. und 2. Klasse gültig sind, je nach Fahrausweis der Begleitperson.

Reisen mit dem Flugzeug

Flugreisen sind für Haustiere sehr anstrengend und stressig. Wir raten deshalb davon ab, Haustiere mit auf Fernreisen zu nehmen, falls nicht eine Auswanderung oder ein mehrmonatiger Aufenthalt ansteht.

Je nach Airline, Destination und Gewicht des Tieres, darf Ihr Liebling unter Umständen in der Kabine mitfliegen. Kleinere Hunde, die bis zu acht Kilogramm wiegen oder auch Katzen dürfen z.B. bei der Swiss in einer weichen Transporttasche, die sauber, ausbruchsicher und kratzfest ist, in der Kabine mitreisen. Schwerere Tiere, deren Transportbox grösser als 55x23x40cm ist, werden im Frachtraum transportiert. Ausgenommen davon sind Hunde mit Schutz- oder Hilfsfunktion wie Blindenhunde. Für die Flugboxen gibt es von IATA strenge Vorschriften.

Bitte vergessen Sie nicht, dass für Tiere auf Flugreisen je nach Zielort unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten. Wenn ein Tier wegen ungenügender Impfungen nicht einreisen darf, muss der Besitzer die Kosten für dessen Rückflug übernehmen.

Ferienheim oder Tiersitter?

Nicht alle Urlaubsziele sind für Vierbeiner geeignet und man sollte Katzen, Kleintieren und alten oder kranken Hunden wenn möglich den Stress einer langen Reise ersparen. Sie sind bei zuverlässigen Familienmitgliedern, guten Nachbarn oder in der Obhut eines Tierferienheims wie dem Tierdörfli Olten besser aufgehoben.