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Legate

Sie haben Ihr Leben mit Tieren geteilt und Ihre Lebensgefährten so geschätzt, dass Sie auch später Ihr Vermächtnis den Tieren widmen möchten? Mit einer testamentarischen Verfügung zu Gunsten des Tierschutzvereins Olten und Umgebung können Sie über Ihren Tod hinaus die Situation notleidender und hilfebedürftiger Tiere verbessern und dafür Sorge tragen, dass Ihr eigenes vierbeiniges oder gefiedertes Familienmitglied auch nach Ihrem Ableben liebevoll durch uns versorgt wird.

Doch wie müssen Tierfreunde ihr Testament formulieren, wenn sie ihr Haustier gut versorgt wissen möchten? Wie sollten sie vorgehen, wenn sie sicherstellen möchten, dass das Geld den Tieren zu Gute kommt, dass Freunde oder Nachbarn aber nicht ausgeschlossen werden? Wenn Sie sich diesbezüglich weitergehend informieren möchten, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose juristische Beratung durch unser Stiftungsratsmitglied, Rechtsanwältin Irene Buchschacher an. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Ihre Anfrage wird in jedem Fall vertraulich behandelt.

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